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   BVerwG, 20.01.1956 - IV C 52.55   

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https://dejure.org/1956,1378
BVerwG, 20.01.1956 - IV C 52.55 (https://dejure.org/1956,1378)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1956 - IV C 52.55 (https://dejure.org/1956,1378)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1956 - IV C 52.55 (https://dejure.org/1956,1378)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Bestimmung des Grades der geminderten Erwerbsfähigkeit in einem Spezialberuf - Voraussetzungen für Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Aufklärungspflichten der ...

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 23.09.1960 - IV C 362.58

    Rechtsmittel

    In den Urteilen vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 - ZLA 1956, 202 - und vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 67.55 - wird ausgesprochen, daß die Feststellung des.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 - ZLA 1956, 202 - bei einem seit seiner Jugend an beiden Beinen gelähmten Schneider dahin entschieden, zur Beurteilung des Grades der Erwerbsunfähigkeit bedürfe es zusätzlich eines beruflichen Sachverständigen.

  • BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer

    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 -, veröffentlicht in ZLA 1956 S. 202, den Standpunkt vertreten, daß, wenn nicht schlechthin eine absolute Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, vielmehr, wie hier, eine vielleicht nur bis zu einem gewissen Grade anzunehmende Minderung der Erwerbsfähigkeit in einem Spezialberuf in Frage komme, dann zur Aufklärung außer ärztlichen Gutachten auch noch andere Beweismittel wie z.B. Fachauskünfte der Berufsvertretungen erforderlich werden könnten.
  • BVerwG, 18.04.1962 - IV C 56.61

    Ansprüche auf Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    - Der Senat hat auch bereits in der Sache BVerwG IV C 52.55 (ZLA 1956, 202) darauf hingewiesen, daß ergänzend das Gutachten eines Fachverbandes darüber notwendig werden kann, ob unter der vom Gesetz vorgesehenen Berücksichtigung der Ausbildung und des bisherigen Berufes des Geschädigten die in § 265 Abs. 1 LAG umschriebene Erwerbsmöglichkeit zur Hälfte besteht oder nicht.
  • BVerwG, 11.01.1957 - IV B 27.56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zwar in seinemUrteil vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 - eine dahingehende Aufklärungspflicht des Gerichts ausgesprochen.
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